Elektrogeräteprüfung durch die TECH Unternehmensgruppe
Bei der Betriebsmittelprüfung nach DGUV3, ehemals BGV A3, werden die Geräte in ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel eingeteilt. Für beide Kategorien gelten teilweise sehr unterschiedliche, VDE geregelte Vorschriften. Ortsveränderliche Geräte werden dadurch definiert, dass diese während des Betriebes bewegt werden können. Dazu zählen somit beispielsweise Handbohrmaschinen, Wasserkocher und Haartrockner.Wichtig ist, dass bei der Prüfung alle im Betrieb verwendeten ortsveränderlichen Geräte der Prüfung unterzogen werden. Auch Privatgeräte wie Ladekabel, welche im Betrieb eingesetzt werden, müssen das Prüfsiegel aufweisen. Kommt es zu einem Schaden durch ein elektrisches Gerät ohne Prüfung, kann das für Sie als Unternehmer schwere Folgen nach sich ziehen.
Wiederholungsfristen für die Elektrogeräteprüfung
Die Fristen für die Wiederholungsintervalle sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Diese richten sich nach dem Einsatzbereich des Gerätes. Für die meisten Geräte in Schulen, Werkstätten, Labors oder zur Gebäudereinigung gilt der Standard mit einer Frist von zwölf Monaten. Es gibt allerdings Abweichungen in beide Richtungen. Geräte in Küchen für die gemeinschaftliche Verpflegung beispielsweise müssen alle sechs Monate geprüft werden. Das gleiche gilt für Elektrogeräte, welche ausschließlich in Bädern oder vergleichbaren Feuchträumen zum Einsatz kommen. Ortsveränderliche Betriebsmittel mit einer niedrigen Belastung wie in Büros genutzte Computer und Verlängerungsleitungen hingegen müssen Sie nur alle 24 Monate prüfen.
Ablauf der Elektrogeräteprüfung
Die Betriebsmittelprüfung wird mit transportablen Messgeräten durchgeführt. Je nach Schutzklasse und Art des Gerätes werden dabei verschiedene Messungen vorgenommen. Es erfolgen zum Beispiel eine Schutzleitermessung und eine Messung der Leistungsaufnahme. Auch die Isolationswiderstandsmessung stellt einen wichtigen Schritt dar, weil sie die saubere Isolation der Leitungen gegeneinander überprüft. Zur Durchführung der Prüfung muss der Prüfer Zugang zu allen Geräten haben.
Er muss sich also in der jeweiligen Abteilung frei bewegen können oder es wird eine Person abgestellt, welche ihm die Geräte an einen zentralen Prüfplatz bringt. Bei bestandener Elektrogeräteprüfung erhalten die Betriebsmittel eine Plakette, worauf der nächste Prüftermin vermerkt wird. Schlägt die Prüfung fehl, beraten Sie die Fachleute der TECH Unternehmensgruppe dahingehend, ob sich eher eine Reparatur oder die Anschaffung eines neuen Gerätes lohnt.