Betriebsmittelprüfung durch die TECH Unternehmensgruppe

Bei der Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, werden die Geräte in ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel eingeteilt. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche, durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) geregelte Vorschriften. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebes bewegt werden können. Dazu zählen somit beispielsweise Handbohrmaschinen, Wasserkocher und Haartrockner. Ortsfeste Anlagen sind Kombination von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die miteinander verbunden oder installiert wurden und dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden.
Wichtig ist, dass bei der Prüfung alle im Betrieb verwendeten ortsveränderlichen Geräte der Prüfung unterzogen werden. Auch Privatgeräte wie Ladekabel, welche im Betrieb eingesetzt werden, müssen das Prüfsiegel aufweisen. Kommt es zu einem Schaden durch ein elektrisches Gerät ohne Prüfung, kann das für Sie als Unternehmer schwere Folgen nach sich ziehen.

Das Gerät zur Betriebsmitelpruefung

Wiederholungsfristen für die Betriebsmittelprüfung

Die Fristen für die Wiederholungsintervalle sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Diese richten sich nach dem Einsatzbereich des Gerätes. Für die meisten Geräte in Schulen, Werkstätten, Produktionshallen, Labors oder zur Gebäudereinigung gilt der Standard mit einer Frist von maximal zwölf Monaten.
Geräte in Küchen für die gemeinschaftliche Verpflegung beispielsweise müssen alle sechs Monate geprüft werden. Das gleiche gilt für Elektrogeräte, welche ausschließlich in Bädern oder vergleichbaren Feuchträumen zum Einsatz kommen. Ortsveränderliche Betriebsmittel mit einer niedrigen Belastung, wie zum Beispiel in Büros genutzte Computer, müssen hingegen nur alle 24 Monate geprüft werden.
Ortsfeste elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel müssen alle 4 Jahre, in „Betriebsstätten, Betriebsräumen und Anlagen besonderer Art” sogar jährlich, durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Ablauf der Betriebsmittelprüfung

Die Betriebsmittelprüfung wird mit transportablen Messgeräten durchgeführt. Je nach Schutzklasse und Art des Gerätes werden dabei verschiedene Messungen vorgenommen. Es erfolgen zum Beispiel Schutzleitermessungen und Messungen der Leistungsaufnahme und des Isolationswiderstandes, wobei die fehlerfreie Isolation der Leitungen gegeneinander geprüft wird.
Zur Durchführung der Prüfung muss der Prüfer Zugang zu allen Geräten haben. Er muss sich also in der jeweiligen Abteilung frei bewegen können oder es wird eine Person abgestellt, welche ihm die Geräte an einen zentralen Prüfplatz bringt. Bei bestandener Betriebsmittelprüfung erhalten die Geräte eine Plakette, worauf der nächste Prüftermin vermerkt wird. Schlägt die Prüfung fehl, beraten Sie die Fachleute der TECH Unternehmensgruppe gern, welchen Umfang eine Instandsetzung in Anspruch nimmt oder die Anschaffung eines neuen Gerätes sinnvoll ist.

Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die Betriebsmittelprüfung ist von einer befähigten Person vorzunehmen. Eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt. Daher muss die befähigte Person mindestens über eine elektrotechnische Ausbildung und dem Status der Elektrofachkraft verfügen, um die von den Betriebsmitteln ausgehenden Gefahren beurteilen zu können.
Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen sind ebenfalls zulässig. Diese müssen aber in jedem Fall unter der Aufsicht einer befähigten Person arbeiten und dürfen nur bestimmte Messgeräte verwenden. Die Betriebsmittelprüfer der TECH Unternehmensgruppe sind in der Anwendung aller gängigen Prüfverfahren geschult und dank ihrer langjährigen Erfahrung auch mit schwierigen Aufgabenstellungen vertraut und gelten damit im Sinne der TRBS 1203 als befähigte Personen.

Entscheidung über die Prüffrist der Betriebsmittelprüfung

Nicht alle Geräte lassen sich zu 100% einem bestimmten Einsatzbereich zuordnen. Die Entscheidung über die Prüffrist der Geräte sollte in diesen Fällen von einem Fachmann getroffen werden. Ein zu kurz gewähltes Prüfintervall bringt unnötige Kosten mit sich, bei einem zu lang gewählten Intervall kann es zum Ausfall von Geräten und Anlagen kommen. Hierdurch kann im Schadensfall die Haftung des Versicherers ausgeschlossen werden oder schlimmstenfalls einen Betriebsstillstand zur Folge haben. Wenden Sie sich an die Fachleute der TECH Unternehmensgruppe, um eine kompetente Beratung hinsichtlich der Prüffristen Ihrer Geräte zu erhalten.

Betriebsmittelprüfung nur durch Fachkräfte

Die von der DGUV angeordnete Betriebsmittelprüfung ist wichtig zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Wahrung des Versicherungsschutzes. Defekte ortsveränderliche Betriebsmittel sind vermehrt für Brände verantwortlich und gefährden somit Leben. Gehen Sie bei der Prüfung Ihrer Elektrogeräte kein Risiko ein und beauftragen Sie rechtzeitig einen Elektrofachbetrieb. Die TECH Unternehmensgruppe stimmt alle Schritte im Detail mit Ihnen ab, damit die Prüfungen während des laufenden Betriebes, qualitativ hochwertig und zeitnah durchgeführt werden können.