Elektrogeräteprüfung durch die TECH Unternehmensgruppe

Bei der Betriebsmittelprüfung nach DGUV3, ehemals BGV A3, werden die Geräte in ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel eingeteilt. Für beide Kategorien gelten teilweise sehr unterschiedliche, VDE geregelte Vorschriften. Ortsveränderliche Geräte werden dadurch definiert, dass diese während des Betriebes bewegt werden können. Dazu zählen somit beispielsweise Handbohrmaschinen, Wasserkocher und Haartrockner.Wichtig ist, dass bei der Prüfung alle im Betrieb verwendeten ortsveränderlichen Geräte der Prüfung unterzogen werden. Auch Privatgeräte wie Ladekabel, welche im Betrieb eingesetzt werden, müssen das Prüfsiegel aufweisen. Kommt es zu einem Schaden durch ein elektrisches Gerät ohne Prüfung, kann das für Sie als Unternehmer schwere Folgen nach sich ziehen.

Wiederholungsfristen für die ElektrogeräteprüfungBetriebsmittelprüfung durch die TECH Unternehmensgruppe

Die Fristen für die Wiederholungsintervalle sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Diese richten sich nach dem Einsatzbereich des Gerätes. Für die meisten Geräte in Schulen, Werkstätten, Labors oder zur Gebäudereinigung gilt der Standard mit einer Frist von zwölf Monaten. Es gibt allerdings Abweichungen in beide Richtungen. Geräte in Küchen für die gemeinschaftliche Verpflegung beispielsweise müssen alle sechs Monate geprüft werden. Das gleiche gilt für Elektrogeräte, welche ausschließlich in Bädern oder vergleichbaren Feuchträumen zum Einsatz kommen. Ortsveränderliche Betriebsmittel mit einer niedrigen Belastung wie in Büros genutzte Computer und Verlängerungsleitungen hingegen müssen Sie nur alle 24 Monate prüfen.

Ablauf der Elektrogeräteprüfung

Die Betriebsmittelprüfung wird mit transportablen Messgeräten durchgeführt. Je nach Schutzklasse und Art des Gerätes werden dabei verschiedene Messungen vorgenommen. Es erfolgen zum Beispiel eine Schutzleitermessung und eine Messung der Leistungsaufnahme. Auch die Isolationswiderstandsmessung stellt einen wichtigen Schritt dar, weil sie die saubere Isolation der Leitungen gegeneinander überprüft. Zur Durchführung der Prüfung muss der Prüfer Zugang zu allen Geräten haben. Er muss sich also in der jeweiligen Abteilung frei bewegen können oder es wird eine Person abgestellt, welche ihm die Geräte an einen zentralen Prüfplatz bringt. Bei bestandener Elektrogeräteprüfung erhalten die Betriebsmittel eine Plakette, worauf der nächste Prüftermin vermerkt wird. Schlägt die Prüfung fehl, beraten Sie die Fachleute der TECH Unternehmensgruppe dahingehend, ob sich eher eine Reparatur oder die Anschaffung eines neuen Gerätes lohnt.

Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die Betriebsmittelprüfung von ortsveränderlichen Geräten ist von einer befähigten Person vorzunehmen. Eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt. Daher muss die befähigte Person im Elektrobereich mindestens über eine elektrotechnische Ausbildung und den Status der Elektrofachkraft verfügen, um die von den Betriebsmitteln ausgehenden Gefahren beurteilen zu können. Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen sind ebenfalls zulässig. Diese müssen aber in jedem Fall unter der Aufsicht einer befähigten Person arbeiten und dürfen nur bestimmte Messgeräte verwenden. Die Mitarbeiter der TECH Unternehmensgruppe sind in der Anwendung aller gängigen Prüfverfahren vertraut und gelten damit im Sinne der TRBS 1203 als befähigte Personen.

Entscheidung über die Prüffrist der Elektrogeräteprüfung

Nicht alle Geräte lassen sich zu 100% einem bestimmten Einsatzbereich zuordnen. Die Entscheidung über die Prüffrist der Geräte liegt in diesen Fällen bei Ihnen als Betreiber der Anlagen. Das kürzere Prüfintervall bringt höhere Kosten mit sich. Ein zu lang gewähltes Intervall kann allerdings rechtliche Schwierigkeiten in einem Schadenfall durch Elektrogeräte zur Folge haben. Wenden Sie sich an die Fachleute der TECH Unternehmensgruppe, um eine Beratung hinsichtlich der Prüffristen Ihrer Geräte zu erhalten.

Elektrogeräteprüfung nur durch Fachkräfte

Die von der DGUV angeordnete Elektrogeräteprüfung ist wichtig zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Wahrung des Versicherungsschutzes. Defekte, ortsveränderliche Betriebsmittel sind vermehrt für Brände verantwortlich und gefährden somit Leben. Gehen Sie bei der Prüfung Ihrer Elektrogeräte kein Risiko ein und beauftragen Sie rechtzeitig einen Elektrofachbetrieb. Die TECH Unternehmensgruppe stimmt alle Schritte im Detail mit Ihnen ab, damit die Prüfung während des Betriebes mit möglichst wenigen Behinderungen durchgeführt werden kann.