Ortsfeste Anlagen durch die TECH Unternehmensgruppe prüfen lassen

Neu errichtete elektrische Anlagen müssen bei Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb geprüft, bereits bestehende Anlagen in bestimmten Abständen durch den Fachmann geprüft werden. Die Prüfintervalle können variieren und richten sich nach der Art der Anlage. Bei der Betriebsmittelprüfung wird zwischen ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräten unterschieden. Ortsfeste Anlagen sind Kombination von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die miteinander verbunden oder installiert wurden und dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden.

Ortsfeste elektrische Anlagen durchlaufen verschiedene sich wiederholende Prüfungen. Die Fehlerstromschutzeinrichtung ist alle sechs Monate vom Benutzer auf ihre Funktion zu prüfen. Bei nichtstationären Anlagen muss diese sogar täglich betätigt und monatlich geprüft werden. Alle vier Jahre ist eine umfangreiche Prüfung der gesamten Elektroanlage erforderlich, bei Anlagen in „Betriebsstätten, Betriebsräumen und Anlagen besonderer Art“ nach DIN VDE 0100-700 sogar jährlich. Diese Prüfung führen die Mitarbeiter der TECH Unternehmensgruppe dank jahrelanger Erfahrung und regelmäßigen Weiterbildungen an nahezu allen Anlagen mit der größten Sorgfalt durch.

Ablauf der Prüfung elektrischer Anlagen

Der Prüfablauf ist bei ortsfesten Anlagen deutlich komplexer als bei ortsveränderlichen Geräten, da diese meist über eigene Unterverteilungen verfügen. Hier reicht es nicht aus, die Anlage am Anschlusskabel durchzumessen, jeder Stromkreis in diesen Unterverteilungen muss separat gemessen werden. Hinzu kommt die Prüfung der Fehlerstromschutzeinrichtung. In der Summe kommen hier schnell hundert oder mehr Messungen zusammen. Zusätzlich müssen alle Anzeige- und Meldeeinrichtungen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft werden.
Durch die Vielzahl der Messungen muss Ihre Anlage für einen gewissen Zeitraum stillgelegt werden. Die Fachleute der TECH Unternehmensgruppe besitzen umfangreiche Erfahrung in der Planung und Durchführung von Prüfungen. Mit einer zügigen Arbeitsweise stellen wir sicher, dass Ihre Anlage nur so lang wie unbedingt nötig still liegt. Im Anschluss erhalten Ihre Anlagen eine Prüfplakette auf der ersichtlich ist, wann die nächste Prüfung durchgeführt werden sollte, sowie ein ausführliches Prüfprotokoll in dem alle geprüften Komponenten Ihrer Anlage aufgeführt sind. Sollten Anlagenteile die Prüfung nicht bestehen, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.

Anforderungen an den Prüfer ortsfester Anlagen

Alle Betriebsmittelprüfungen dürfen nach der DGUV Vorschrift nur von einer befähigten Person vorgenommen werden. Das ist eine Person, die nach der TRBS 1203 aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit mit der Prüfung von elektrischen Anlagen vertraut ist. Sie benötigt also nicht nur die elektrotechnische Ausbildung, sondern muss auch aus der Praxis mit der Prüfung von Anlagen vertraut sein.
Im Gegensatz zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel darf hier keine elektrotechnisch unterwiesene Person mitprüfen. Sie dürfte lediglich Hilfstätigkeiten durchführen, die nichts mit der eigentlichen Prüfung zu tun haben. Die Mitarbeiter der TECH Unternehmensgruppe teilen Ihnen bei der Planung Ihrer Prüfungen mit, ob die Hilfe einer betriebsinternen Person benötigt wird.

Ortsfeste Anlagen fachgerecht prüfen lassen

Es liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, für den sicheren Betrieb seiner Anlagen zu sorgen. Die von der DGUV vorgeschriebene Betriebsmittelprüfung ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Schäden oder Verletzungen durch elektrische Unfälle. Gehen Sie auf Nummer sicher und beauftragen Sie uns mit der Prüfung Ihrer Elektroanlagen. Die Mitarbeiter der TECH Unternehmensgruppe verfügen über eine umfangreiche Erfahrung und sind mit allen Messverfahren und dem Ablauf bei Abweichungen von der Norm vertraut.

Mitarbeiter der TECH Unternehmensgruppe bei der Prüfung